Aktuelles

Prüfung und Praxis

Die neuen unpfändbaren Beträge vom 1.7.2022 bis zum 30.6.2023


 

Die monatlichen Grundfreibeträge gem. § 850c ZPO vom 1.7.2022 bis 30.6.20231 betragen:

1.330,16 EUR für den Schuldner

   500,62 EUR für den Ehepartner des Schuldners

   278,90 EUR für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person

Die wöchentlichen Grundfreibeträge gem. § 850c ZPO vom 1.7.2022 bis 30.6.20231 betragen:

 

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