Die öffentliche Zustellung
- Ist der Aufenthalt des Zustellungsempfängers unbekannt und an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich oder
- wollen Sie im Ausland zustellen und ist dies aufgrund mangelnder Verträge nicht möglich oder nicht Erfolg versprechend oder
- können Sie nicht zustellen, weil Sie an Exterritoriale gem. §§ 18 bis 20 GVG zustellen müssen,
kann eine Zustellung im Wege der öffentlichen...
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