Die schwierige Anrechnung nach § 15 Abs. 3 RVG
Absatz 3 des § 15 RVG ist für die tägliche Praxis im Rechtsanwaltsbüro sehr wichtig, denn dieser Paragraf ist anzuwenden bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, in Zivilprozessen, aber vor allem auch in Familiensachen. Es fällt grundsätzlich jede Gebühr gesondert an. Sie fällt nach dem Teil des Gegenstandswertes an, wegen welchem der jeweilige Gebührentatbestand erfüllt ist, d. h. nach dem Wert, nach dem die Voraussetzungen
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!