Aktuelles

Prüfung und Praxis

Differenzverfahrensgebühr in der Rechtsmittelinstanz


 

Der Rechtsanwalt im Berufungsverfahren erhält über nicht rechtshängige mit protokollierte Ansprüche gem. Nr. 3201 Nr. 2 VV RVG eine 1,1, im Revisionsverfahren gem. Nr. 3207 VV RVG eine 1,1 und im Revisionsverfahren, in denen sich die Parteien nur durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt vertreten lassen können gem. Nr. 3209 VV RVG eine 1,8 (Differenz)Verfahrensgebühr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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