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Prüfung und Praxis

Drittauskünfte § 802l ZPO für Folgegläubiger, Drittgläubiger, Nachgläubiger bis 31.12.2021 / seit 1.1.2022



Ein Folgegläubiger, auch Drittgläubiger oder Nachgläubiger genannt, ist ein Gläubiger, der nach dem zuerst pfändenden Gläubiger vollstreckt.

Beispiel Drittgläubiger: Gläubiger Schulze beantragt beim Gerichtsvollzieher, vom Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen. Der Gerichtsvollzieher stellt jedoch fest, dass der Schuldner in den vergangenen zwei Monaten die Vermögensauskunft bereits abgegeben hat. Mithin ist...
 

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