Aktuelles

Prüfung und Praxis

Drittschuldner für die Elterngeldpfändung


 
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Die zuständige Elterngeldstelle und Aufsichtsbehörden in Elterngeldangelegenheiten finden Sie über das Familienportal hier.1 Dort können Sie das entsprechende Bundesland auswählen.

Achtung! Nachfolgende gesammelte Drittschuldnerstellen sind leider ohne Gewähr!

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