Das Pfändungs- und Überweisungsverfahren, pfändbar, unpfändbar, bedingt pfändbar
Eine Zwangsvollstreckung durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Forderungspfändung) gem. § 829 ff. ZPO ist heutzutage die wirksamste Methode, um an Geld zu kommen. Wie so oft kommt es vor, dass beim Schuldner nichts zu pfänden ist, Sie aber erfahren haben, dass dem Schuldner Geld von seiner Bank oder seiner Lebensversicherungsgesellschaft oder von seinem Arbeitgeber, also von einem Dritten, zusteht. Die Zwangsvollstreckung in
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