Elektronischer Rechtsverkehr in der Zwangsvollstreckung (Gericht, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher)
Bisher können Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen über das ZV-Sachpfändungsformular elektronisch direkt mittels besonderem elektronischen Anwaltspostfach an den Gerichtsvollzieher gesendet werden.
Seit dem 1.1.2022 sind Pfändungs-, Vollstreckungs- und Zustellungsaufträge verpflichtend als elektronisches Dokument über einen sicheren Übermittlungsweg zu übermitteln, wenn sie durch...
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