Fiktive Reisekostenaufrechnung für weiteren Anwalt bei Untervollmacht - Hausanwalt - Vertrauensanwalt - Verkehrsanwalt
Die Kosten des Hauptbevollmächtigten sind vollumfänglich bei Vorliegen der Voraussetzungen (§§ 104, 105, 106 ZPO, § 11 RVG) erstattungsfähig. Doch wegen der Erstattung der Korrespondenzgebühr oder von Untervollmachtskosten hat das Gericht im Rahmen der Kostenfestsetzung zu prüfen, ob die Einschaltung eines Korrespondenzanwaltes - d. h. die damit verbundenen Mehrkosten - zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!
Sie Lieben,
buchen Sie jetzt eine Lizenz von Kanzleifachwissen24.de, damit Sie sich noch mehr Tipps rund um die Anwaltsabrechnung holen können. Ich freue mich auf Sie - LOVE
www.kanzleifachwissen24.de/onlineshop Herzlichst Ihre
Konstanze Halt
Rechtsanwaltsgehilfin, Autorin, Referentin
Aus Liebe zum Beruf