Aktuelles

Prüfung und Praxis

Gebühren für Verfahren vor der Verwaltungsbehörde in Bußgeldsachen


 

Je nach Höhe der Geldbuße - siehe hier - erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im OWI-Verwaltungsverfahren eine Verfahrensgebühr und für die Wahrnehmung von Terminen (Anhörungen) innerhalb des Verwaltungsverfahrens eine Terminsgebühr (Teil 5 Abschnitt 5, Unterabschnitt 2 VV RVG). Er erhält die Terminsgebühr für jeden Tag, an dem ein Termin stattfindet

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