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Prüfung und Praxis

Die Gebühren für den Mahnbescheid


 

Der Rechtsanwalt verdient gem. Nr. 3305 VV RVG eine 1,0 Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides. Ich nenne sie gerne MB-Verfahrensgebühr (Mahnbescheids-Verfahrensgebühr), um eine Unterscheidung zwischen den vielen Verfahrensgebühren des Vergütungsverzeichnisses zum RVG zu machen. Die Höhe der MB-Verfahrensgebühr richtet sich nach dem im Antrag geforderten Hauptanspruch (Gegenstandswert).

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