Gebühren und Werte für die Sicherungshypothek
Das Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek ist neben der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung für die Zwangsvollstreckung in Grundstücke vorgesehen. Für die anwaltliche Tätigkeit in einem Verfahren auf Eintragung einer Sicherungshypothek erhält der Rechtsanwalt die Gebühren des Teil 3, Unterabschnitt 3, also eine 0,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG und evtl. bei Vorliegen der Voraussetzungen eine 0,3 Terminsgebühr gem. 3310
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