Gebühren im Revisionsstrafverfahren
Im Revisionsverfahren hat der Gesetzgeber den Schwerpunkt auf die Fertigung der Begründung der Revisionsschrift gelegt und den Rahmen der Verfahrensgebühr höher angesetzt, als dies bei der Terminsgebühr für die eigentliche Hauptverhandlung der Fall ist. Durch die Revisionsbegründung und durch das schriftliche Urteil wird der Streitstoff der Revisionsinstanz fixiert. Im Termin hingegen wird i. d. R. lediglich das Vorgetragene wiederholt. Dies kann man
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