Einforderung der Vergütung, Gebührenangaben in der Kostennote, Gebühren zitieren
Nach § 10 RVG kann der Rechtsanwalt die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Ob es sich dabei um eine materielle Anspruchsvoraussetzung oder um eine Prozessvoraussetzung handelt, spielt hier keine Rolle.1 Hier hatte der Rechtsanwalt die Vergütung erst im Prozess mitgeteilt, sich aber an alle Voraussetzungen aus § 10 RVG (früher § 18 BRAGO) gehalten.
Nach
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