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Prüfung und Praxis

Gebührenstreit mit der Rechtsanwaltskammer


 

Bei Gebührenstreitigkeiten über Rahmengebühren (die Geschäftsgebühr ist eine Satzrahmengebühr) empfehle ich, gem. § 14 Abs. 2 RVG auch ein Gutachten von der für den Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer einholen zu lassen. Als das RVG in Kraft trat, boten zahlreiche Versicherer der Anwaltschaft Rationalisierungsabkommen an. Doch die Bundesrechtsanwaltskammer mahnte Vorsicht, dass - wenn die Anwaltschaft eine große Zahl dieser

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