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Prüfung und Praxis

Gebühren Haupt- und Unterbevollmächtigter in Sozialverfahren bei Betragsrahmengebühren


 

Frage: Sie vertreten eine Mandantin in München in einem Sozialrechtsstreit vor der Verwaltungsbehörde. Es sind Rahmengebühren abzurechnen. Danach klagen Sie vor dem Sozialgericht München. Es wird ein Gerichtstermin angesetzt, doch die Mandantin ist inzwischen verzogen nach Edewecht (= Norddeutschland). Da die Mandantin beim Termin anwesend sein muss, wird die Sache an das nun zuständige Sozialgericht Oldenburg abgegeben. Sie bitten einen Unterbevollmächtigten

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