Gebühren für die Erinnerung, Rechtspflegererinnerung, Beschwerde, Rechtsbeschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde
Zunächst ist zu sagen, dass solche Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses richten,
- jedes Beschwerdeverfahren,
- jedes Verfahren über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und
- jedes sonstige Verfahren über eine Erinnerung gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers, soweit sich aus § 16 Nr. 10 RVG nichts anderes ergibt,
Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!