Gegenstandswert, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren rund um die Vermögensauskunft
Wichtig! Bitte beachten Sie auch die Synopse (alte GV-Gebühren bis 31.10.2021 und neue GV-Gebühren ab 1.11.2021) hier.
Anwaltsgebühren Vermögensauskunft:
Gemäß Nr. 3309 VV RVG erhält der Rechtsanwalt in einer Zwangsvollstreckungsangelegenheit eine 0,3 Verfahrensgebühr, so auch für den Antrag zur Abnahme der Vermögensauskunft.
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