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Prüfung und Praxis

Gegenstandswert Feststellungsklagen


 

Bei einer Feststellungsklage geht es um ein Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll. Hier ist die positive und die negative Feststellungsklage zu unterscheiden. Bei der positiven Feststellungsklage ist der Streitwert geringer zu bemessen als der Streitwert der entsprechenden Leistungsklage. In der Regel ist ein Abschlag von etwa 20 % von dem für eine entsprechende Leistungsklage in Betracht kommenden Streitwert vorzunehmen,

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