Gegenstandswert GmbH-Vertragserstellung und Gesellschafterprobleme, Stammkapital
Gemäß § 5 GmbH-Gesetz ist Gegenstandswert für die Erstellung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH das Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 EUR. Analog sind selbstverständlich § 3 ZPO und § 23 RVG anzuwenden. Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR unterschreitet, muss gem. § 5a GmbHG die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"
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