Gegenstandswerte - Verfahrenswerte im Familienrecht nach dem FamGKG u. a. Kostengesetzen
Im seit 1.9.2009 geltenden Familienrecht,1 heißen die Gegenstandswerte nach dem ebenfalls seit 1.9.2019 geltenden FamGKG grundsätzlich Verfahrenswerte. Außergerichtlich kann man weiterhin Gegenstandswerte sagen, weil da schließlich noch kein "Verfahren" eingeleitet wurde. Dem FamFG als Verfahrensordnung für alle Familiensachen wurde damit ein einheitliches Gerichtskostenrecht, das FamGKG, zur Seite gestellt. Die zahlreichen
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