RA-Gebühren II
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
-
Familiensachen Verfahrenswerte
- Gegenstandswerte, Verfahrenswerte oder Streitwerte im Familienrecht
- Wert Verbundverfahren
- Wert Ehescheidung
- Wert Scheidungsfolgenvereinbarung - Angelegenheiten
- Wert Güterrechtliche Angelegenheiten
- Wert Gestattung des Getrenntlebens der Ehegatten im Wege der EAO
- Wert Ehewohnung
- Wert Hausrat
- Wert Verfahrenskostenvorschuss im Wege der EAO
- Wert Versorgungsausgleich
- Wert Elterliche Sorge
- Wert Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Wert Umgangsrecht
- Wert Kindesherausgabe
- Wert vermögensrechtliche Kindschaftssachen und Pflege in einer Kindschaftssache
- Wert Ehegattenunterhalt / Kindesunterhalt
- Wert Unterhaltsverzicht
- Wert Unterhaltsvergleich
- Wert Unterhalt im Wege der Einstweiligen Anordnung
- Wert Abänderungsklage Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Wert Vertraglicher Unterhalt
- Wert Stufenklage / "steckengebliebene" Stufenklage
- Muster Stufenklage Unterhalt
- Handelt es sich bei Vaterschaftsfeststellungsantrag und Zahlung von Unterhalt um eine Stufenklage?
- Wert Zugewinnausgleich
- Wert Zugewinnausgleich Auskunftsanspruch
- Wert Zugewinnausgleichsverzicht
- Wert Zugewinnstundung
- Wert Übertragung von Vermögensrechten / Vermögensgegenständen
- Wert Auseinandersetzung Lebensgemeinschaft über ein Grundstück
- Wert Gewaltschutzmaßnahmen
- Wert Abstammungssachen
- Wert Adoptionssachen
- Familiensachen Gebühren
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- KapMuG-Verfahren (Kapitalanlegermusterverfahren)
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der EU
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Gegenstandswerte - Verfahrenswerte im Familienrecht nach dem FamGKG u. a. Kostengesetzen
Im seit 1.9.2009 geltenden Familienrecht,1 heißen die Gegenstandswerte nach dem ebenfalls seit 1.9.2019 geltenden FamGKG grundsätzlich Verfahrenswerte. Außergerichtlich kann man weiterhin Gegenstandswerte sagen, weil da schließlich noch kein "Verfahren" eingeleitet wurde.
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