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Prüfung und Praxis

Die Geschäftsgebühr und die Anrechnung aus verschiedenen Gegenstandswerten außergerichtlich und gerichtlich


 

Die Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr wird etwas komplizierter, wenn der außergerichtlich geltend zu machende Wert höher ist, als der dann einzuklagende Wert. Es kann nämlich sein, dass Sie mittels Aufforderungsschreiben eine höhere Forderung geltend gemacht haben und, da der Gegner einen Teil gezahlt hat, im Klageverfahren nur noch einen geringeren Wert begehren. Die Anrechnung erfolgt aus dem Wert des Gegenstandes, der in das gerichtliche

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