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Prüfung und Praxis

Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG


 

Gemäß Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Geschäftsgebühr für das außergerichtliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages. Welche Art Vertrag der Rechtsanwalt erstellt, ist dabei egal.

 

Es können also folgende Tätigkeiten allumfassend in eine der Geschäftsgebühren fallen:

  • Information
  • ...
     

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