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Prüfung und Praxis

Der Anfall der Geschäftsgebühr vor Kündigungsschutzklage


 

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten stellt sich häufig die Frage, ob es denn unbedingt sein muss, vor Erhebung einer Kündigungsschutzklage nochmals außergerichtlich auf den Arbeitgeber zuzugehen und zusätzliche Kosten in Form der Geschäftsgebühr zu produzieren.

§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen

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