Post- und Telekommunikationsentgelte in außergerichtlichen und im Klageverfahren
Für den unbedingten außergerichtlichen Auftrag erhält der Rechtsanwalt die Post- und Telekommunikationsentgelte und für den unbedingten gerichtlichen Auftrag ebenso. Sofern der Rechtsanwalt jedoch nur den unbedingten außergerichtlichen Auftrag hat und nur den bedingten Klageauftrag, erhält er zunächst lediglich für den unbedingten außergerichtlichen Auftrag seine Geschäftsgebühr nebst den Post- und Telekomentgelten gem. Nr. 7002 VV
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