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Prüfung und Praxis

Gilt das RVG auch für Steuerbüros?


 

Frage einer Kundin: Wir sind ein Steuerberaterbüro. Können wir unsere Gebühren auch nach dem RVG berechnen. Z. B. wenn wir einen Mahnbescheid wegen offener Gebührenforderungen erstellen müssen?

 

Antwort: Nein, wenn der Steuerberater einen Mahnbescheid wegen außenstehender Gebühren fertigen muss, kann er, wie jede andere Firma auch, keine Gebühren nach dem RVG fordern. Gemäß § 5 RVG

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