ZV-Deutschland II
- Coronazeit: Titelbeschaffung, Vollstreckung, Fragen und Antworten
- Vollstreckung bewegliches Vermögen
- Vollstreckung Zug um Zug
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Die Vermögensauskunft § 802c ZPO, Vermögensverzeichnis, Haft, Schuldnerverzeichnis
- Sinn und Zweck der Vermögensauskunft
- FORMULAR Gerichtsvollzieher-Vollstreckung Sachpfändung
- Voraussetzungen zur Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners
- Zuständigkeit im Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
- Die Ladung zum Termin zur Vermögensauskunft öffentlich zustellen lassen
- Verfahren, Belehrungen und Rechtsbehelfe im Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
- Der Schuldner ist krankgeschrieben und kann die Vermögensauskunft nicht leisten
- Wer die Vermögensauskunft leisten muss, gesetzliche Vertreter
- Gläubiger möchte beim Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft dabei sein
- Die Vermögensauskunft einer GmbH bzw. UG (Unternehmergesellschaft)
- Auskunftsrechte (Drittauskünfte) nach § 802l ZPO seit 1.7.2020
- Drittauskünfte § 802l ZPO als besondere Angelegenheit, Anwaltskosten, Gegenstandswert
- Wann ist für den Folgegläubiger ein isolierter Antrag auf Drittauskunft möglich?
- Antrag auf Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis
- Eintrag in das Schuldnerverzeichnis - Voraussetzungen dafür
- GV-Kosten für die Zustellung der Eintragungsanordnung
- Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse, zentrale Vollstreckungsgerichte, Vollstreckungsportal der Länder
- Zuständigkeit, Widerspruchsrecht, Verfahren zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
- Abruf / Auskunft / Einsichtnahme Schuldnerverzeichnis / Vollstreckungsportal
- Vollstreckungsportal oder Auskunfteien? Wo bekommt man bessere Schuldnerinformationen?
- Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis
- Hartnäckigkeit bei wohnungslosen Schuldnern - Vermögensauskunft trotzdem
- Nachträgliche Erweiterung der Vermögensauskunft auf neue Forderungen
- Das amtliche Vermögensverzeichnis und Ergänzungsblätter
- Die Nachbesserung bzw. Ergänzung des Vermögensverzeichnisses und die erfolgreiche Durchsetzung beim Gerichtsvollzieher
- Muster Nachbesserung / Ergänzung Vermögensauskunft
- Weitere zusätzliche Fragen zur Nachbesserung / Ergänzung
- Die erneute Vermögensauskunft
- Erzwingungshaft / Verhaftung / Der Haftbefehl statt der Abgabe der Vermögensauskunft
- Strafrechtliche Konsequenzen einer Falschaussage
- Muster Strafanzeige wegen Falschaussage im Vermögensauskunftsverfahren
- (Beuge)-Haftkostenbeiträge 2019, 2020, 2021 aufgrund Inhaftierung des Schuldners
- Lehrer: Übersicht für Lehrer zur Reform der Sachaufklärung in der ZV
- Wenn die Gerichtskasse die Vermögensauskunft abnehmen möchte
- Gegenstandswert, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren rund um die Vermögensauskunft
- Die „Nichterledigungsgebühr“ nach Nr. 604 KV-GvKostG
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
- Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
- PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten
- Vollstreckung unbewegliches Vermögen
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von unerlaubten Handlungen
- Die Vollstreckung von vertretbaren / unvertretbaren Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
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- Archiv: ZV-Deutschland II
(Beuge)-Haftkostenbeiträge 2019, 2020, 2021 aufgrund Inhaftierung des Schuldners
Kundenfrage: Welche der nachfolgenden Haftkostenbeiträge fallen für die Inhaftierung im Rahmen der Beugehaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft an? Einzelbelegung, zwei oder mehr Gefangene? Das ist ja eine Kostenfrage für den Gläubiger.
Antwort: Stimmt. Hier
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