Hilfe bei der Bestimmung der korrekten Rahmengebühren in Sozialverfahren
Zur Bestimmung der konkreten Gebühr empfiehlt das Bundessozialgericht1 in 2009 wie folgt vorzugehen:
In einem ersten Schritt ist die Gebühr ausgehend von der Mittelgebühr zu bestimmen. Liegt diese über der Schwellengebühr (= Regelsatz), ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen, ob es bei der ermittelten Gebühr bleibt. Dies ist der Fall, wenn der Umfang und/oder die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
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