Hilfe zur Errechnung der Rahmengebühren in Strafsachen
Nach wie vor soll die Mittelgebühr des jeweiligen Rahmens erst einmal die Grundlage für den Gebührenansatz des Rechtsanwalts (Wahlverteidiger) in Strafsachen bilden.1 Je nach Schwierigkeit der Sache ist aber gem. § 14 RVG der Rahmen höher oder niedriger anzusetzen. Hier muss der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen selbst einschätzen, wie hoch er die Gebühr bestimmt. Handelt es sich um eine übliche Strafsache,
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