Informationsbeschaffung - Suche nach dem Schuldner
Die Informationsbeschaffung vor Vollstreckung ist sehr wichtig, um Kosten und wertvolle Zeit zu sparen. Zum 1.1.2013 kann das allerdings auf Antrag der Gerichtsvollzieher für den Gläubiger übernehmen
- gem. § 755 ZPO, um den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln, falls dieser unbekannt verzogen ist (ob Sie zuerst die Vollstreckung beantragen oder zuerst die Vermögensauskunft erbitten, ist hierbei egal) und
- gem. § 802l
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