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Prüfung und Praxis

Internetrezension, Bestrafungsanträge / Ordnungsmittelanträge § 887, § 888, § 890 ZPO



Es ging im Streitfall darum, ob und inwiefern der Schuldner eine den Rechtsanwalt schadende, später veränderte Internetrezension zu löschen und das Einstellen zu unterlassen hat. Es geht auch um die Frage, ob es sich um einen Titel nach § 888 ZPO oder um einen Titel nach § 890 ZPO handelt.

Vorab wichtig für die Vollstreckung ist:

Wenn die ursprüngliche Rezension bereits vor (erneuter) Antragstellung auf Löschung

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