Inverzugsetzung mittels Aufforderungsschreiben
Wenn durch die anwaltliche Aufforderung der Verzug erst hergeleitet werden muss, sind die dafür entstehenden Kosten vom Gegner nur dann erstattungsfähig, wenn dieser nicht bezahlt und der Anwalt weitere Schritte unternehmen muss.
Rechtsprechung dazu:
» Ein Beklagter hat gem. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, wenn er die Klageerhebung provoziert hat, was dann der Fall ist, wenn er
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