Kapitalanlegermusterverfahren nach dem KapMuG
Das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) existierte befristet vom 1.11.2005 bis 31.10.2012. Da aufgrund der positiven Erfahrungen mit diesem Gesetz ein ersatzloses Auslaufen des KapMuG nicht in Frage kam, wurde vom 1.11.2012 ab ein neues KapMuG1 beschlossen, welches wiederum am 31.8.2024 auslaufen sollte. Allerdings wurde bereits am 19.7.2024 im Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 240 verkündet, dass am 20.7.2024 bereits ein neues Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
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