Keine Beratungspflicht vom eigenen Gegner, der ARGE
Fall: Frau Müller erhält einen Änderungsbescheid der ARGE, indem verankert ist, dass sie Kürzungen wegen Haushaltsersparnis aufgrund ihres Krankenhausaufenthaltes in Höhe von 121,45 EUR monatlich (35 % der Regelleistungen) hinnehmen soll. Sie beantragt beim Amtsgericht erfolglos Beratungshilfe zur "Abwehr von Kürzungen und Sanktionen" nach dem BerHG. Die Rechtspflegerin wies den Antrag zurück mit dem Hinweis auf eine bereits gewährte
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