Vielen Dank, sehr geehrtes Bundesjustizministerium!
Danke, sehr geehrtes Bundesjustizministerium!
Ihr Schreiben ist mir beim Einscannen der letzten Dokumente aus meinen drei dicken Referenzenordnern der damaligen Zeit noch in die Hände gefallen. Ein Schreiben von Ihnen (Namen und Unterschriften habe ich aus Respekt geweißt) aus dem Jahre 2004 zu meinen damaligen Büchern "Die Praxis der Rechtsanwalt-Sekretärin".
Damals habe ich mich sehr darüber gefreut, und heute wieder. Denn wie Sie mir auf Seite 2 (ich habe beide Seiten zusammengefasst) geschrieben haben, würde man sich freuen, wenn ich auch in Zukunft das Kostenrecht auf verständliche und anschauliche Weise den Anwendern der Rechtsanwaltskanzleien näher bringen kann.
Das habe ich getan, bis heute und zwar nicht nur im Kostenrecht, sondern auch im Mahn- und Vollstreckungsrecht einschließlich Fristen, Zinsen, elektronischem Rechtsverkehr, DSGVO uvam. Modern, aktuell, vordenkend, zukunftsorientiert. Und das alles nur mit der Hilfe meiner wunderbaren Kundschaft.
Ich arbeite alleine, habe keine namhaften Großverlage hinter mir. Und dennoch bin ich heute noch da. Das macht mich stolz, gebe ich zu. Und ich habe vor, auch noch viele weitere Jahre meinen Nutzern auf verständliche und anschauliche Weise beiseite zu stehen, genau wie Sie es schreiben.
Vielen Dank an Sie für die damalige Referenz, die mich heute erneut motiviert hat.
Herzlichst
Konstanze Halt