Aktuelles

Prüfung und Praxis

Kontopfändung von Krediten bzw. Kreditlinien/ Darlehensvaluta


 

Kredite: Zur Pfändung von Ansprüchen „offener Kreditlinien" aus einem Dispositionskredit ist es erforderlich, dass die zu pfändende Forderung auch als solche bezeichnet werden muss. Nicht ausreichend ist die Bezeichnung „offene Kreditlinie". Ein Pfandrecht entsteht erst mit dem Abruf der Kreditmittel durch die Überweisungsaufträge und damit durch eine Rechtshandlung des Schuldners, so der BGH mehrfach.1 Die Pfändung

...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!