Kostenerstattung ausländischer Anwaltskosten
Es ist unglaublich, aber wahr: Ausländische Anwälte verdienen im Schnitt ein Vielfaches mehr als deutsche Anwälte. Dies kann man aus verschiedenen Urteilen herauslesen, die zur Erstattungsfähigkeit ausländischer Anwaltsgebühren ergangen sind. Aus diesem Grunde sind grundsätzlich ausländische Anwaltskosten nur in Höhe der Anwaltskosten erstattungsfähig, die einem deutschen vergleichbaren Anwalt (z. B. Beweisanwalt oder Verkehrsanwalt)
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