Kostenerstattung - Arbeitsgerichtsverfahren
Jede Partei trägt in der ersten Instanz im Arbeitsgerichtsverfahren ihre Kosten selbst. Achten Sie diesbezüglich bitte auf die Belehrung des Mandanten zuvor bzw. geben Sie dem Mandanten einen Hinweis. Die Kosten eines arbeitsrechtlichen Verfahrens hat der Mandant auch dann selbst zu tragen, wenn die Gegenseite absichtlich ein Versäumnisurteil provoziert hat.
Hinweis! Ich werde häufig gefragt, weshalb das Arbeitsgericht
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!