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Prüfung und Praxis

Nachträgliche Bewilligung von PKH / Beiordnung auch nach Abschluss der Instanz


 

Für die Beiordnung auch noch nach Abschluss einer Instanz muss maßgeblich sein, ob die bedürftige Partei einen zulässigen und vollständigen (oder ohne ihr Verschulden nicht ganz vollständigen) Antrag so rechtzeitig gestellt hatte, dass das Gericht über ihn noch vor, spätestens aber mit Abschluss der Instanz hätte entscheiden können. Jedoch dürfen Verzögerungen nicht zu Lasten der bedürftigen Partei oder ihres Rechtsanwaltes

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