Die Pfändung der Inflationsausgleichsprämie
Seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei eine Inflationsausgleichsprämie i. H. von bis zu 3.000 EUR gewähren (Inflationsausgleichsprämie Gesetz). Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist bis voraussichtlich Ende 2024 bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
Aber wie sieht das mit der Pfändung der Inflationsausgleichsprämie aus?
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