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Prüfung und Praxis

Die Pfändung der Riester- und Rürup-Rente (geförderte Basisrente)


 

Riesterrente: Die Riesterrente ist eine seit 2002 staatlich geförderte private Altersversorgung. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung der Riesterrente ist, dass der Pflichtversicherte selbst entsprechende Altersvorsorgebeiträge erbringt. Dazu gibt es Renten- oder Kapitalanlagen, Bankguthaben mit Zinsansammlungen, Anlagen der Zinserträge, Anteile an Investmentfonds u.e.m. Grundsätzlich ist es nicht möglich, Altersvorsorgebeiträge

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