Aktuelles

Prüfung und Praxis

Pfändung eines "Taschengeldanspruchs" von Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtung



Fall: Der Schuldner wohnt in einem Altenzentrum, einer vom Drittschuldner betriebenen Pflegeeinrichtung. Ihm werden dort Unterkunft, Pflege und Verpflegung gewährt. Darüber hinaus verwaltet der Drittschuldner für den Schuldner auf einem so genannten "Taschengeldkonto" einen monatlichen Geldbetrag. Unter dem 27. April 2017 hat die Gläubigerin den Antrag auf "Pfändung des Taschengeldes, das der Schuldner erhält, lt. Angaben im Vermögensverzeichnis

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