Aktuelles

Prüfung und Praxis

Pfändung von Schuldnergeldern auf fremden Konten (bei Mama, Lebensgefährtin, Onkel pp.)


 

An diese Pfändungsart sollte man denken,

  1. wenn der Schuldner angibt, über kein eigenes Konto zu verfügen und
  2. wenn der Schuldner nicht direkt in einem Rechts- oder Leistungsverhältnis mit einem Drittschuldner steht.


Häufig kommt es vor, dass Schuldner ihre ihnen zustehenden Gelder wie Arbeitseinkommen, Miet- oder Pachteinnahmen und Gelder aus Schwarzarbeit o. Ä. nicht auf ihr eigenes Konto überweisen

...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!