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Prüfung und Praxis

Pfändungsschutz für die steuerlich geförderte Altersvorsorge


 

Mit § 851d ZPO wurde der Pfändungsschutz auch auf Verträge des steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens, also auf „Riesterrenten", „Riester-Investment- oder Riester-Banksparpläne" und die „kapitalgedeckte Altersvorsorge" - besser als Basis- bzw. Rürup-Rente bekannt - ausgedehnt. Alle zertifizierten „Riesterprodukte" genießen in der Ansparphase Pfändungsschutz. Der § 97 EStG bestimmt, dass das

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