Post- und Telekommunikationsentgelte in Straf- und Bußgeldsachen
Beachten Sie! Post- und Telekommunikationsentgelte in Strafsachen sind analog zu den Auslagen in Zivilsachen geregelt. Das heißt, dass gem. Nr. 7002 VV RVG der Rechtsanwalt auch in Strafsachen 20 % von den Gebühren erhält, jedoch höchstens 20 EUR.
Bekommt der Rechtsanwalt denn die Post- und Telekomentgelte in Straf- und Bußgeldsachen zweimal?
Es wurde zum 1.8.2013 in § 17 Nr. 10 und Nr. 11
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