Quotenvorrecht und Gerichtskosten
Es kann sich ergeben, dass für die Gerichtskosten der Streitwert niedriger festgesetzt wird oder vom Gericht angeforderte Kostenvorschüsse nicht verbraucht worden sind (z. B. statt 3,0 nur 1,0 Gerichtsgebühr).
Auch hier gilt § 86 VVG: Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum
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