Quotenvorrecht und teils versicherte, teils unversicherte Ansprüche
Ist der Versicherungsnehmer wegen vorsätzlicher Verletzung einer Vorschrift des Strafrechts rechtskräftig verurteilt worden, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das Quotenvorrecht greift aber auch hier, wenn nämlich der Versicherungsnehmer nur teilweise Versicherungsschutz hat, nämlich wenn er wegen einer Straftat freigesprochen und wegen der anderen Straftat wegen Vorsatz verurteilt wurde. Auch wenn der Versicherer nicht die gesamten Rechtsanwaltskosten
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