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Prüfung und Praxis

Rahmengebühren - Satzrahmen nach § 14 RVG 


 

Die Satzrahmenhöhe von Rahmengebühren (Satz- oder Betragsrahmengebühren) bestimmt sich nach § 14 RVG. Der Rechtsanwalt muss hiernach seine Gebühr nach billigem Ermessen bestimmen, sollte aber unbedingt nachfolgende Kriterien berücksichtigen:

  1. den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit,
  2. die Bedeutung der Angelegenheit,               
  3. die
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