RA-Gebühren I
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Außergerichtliche Anwaltsgebühren
- Rahmengebühren, Satzrahmengebühren § 14 RVG
- Beratungsvergütung § 34 RVG - Abrechnung und Anrechnung
- Beratungsvergütung fürs Zuhören
- Abgrenzung Beratungsgebühr zur Geschäftsgebühr
- Rechtsberatungsscheck vom WEISSEN RING - Abrechnen und Anrechnen
- Mandantenpokern um die Gebührenabrechnung
- Beratungsmöglichkeiten in der Praxis
- Abrechnung Beratungsvergütung mit den Rechtsschutzversicherungen
- Beratungsvergütung Rechtsmittelprüfung
- MUSTER Beratungsvergütung
- Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG
- Der alte und neue Geschäftsgebührenrahmen für bestrittene und unbestrittene Forderungen bis 30.9.2021 und seit 1.10.2021
- Folgende Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 RVG, § 13 RVG gibt es seit 1.10.2021, einfach gelagerte, durchschnittliche, schwierige Fälle
- Kostendeckendes Arbeiten für den Rechtsanwalt seit 1.10.2021 - neue Geschäftsgebühr für Inkassodienstleistungen
- Die Geschäftsgebühr für einfache Schreiben Nr. 2301 VV RVG
- Abgrenzung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 zur Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV RVG
- Die Geschäftsgebühr und Besprechungen
- Vorschläge über Höhe der üblichen Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 Abs. 1 VV RVG
- Vorschläge über Höhe des neuen Geschäftsgebührenrahmens gem. Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG Fassung 1.10.2021
- Wie erhält der RA 20 % mehr Geschäftsgebühr?
- Die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG, § 15a RVG
- Geschäftsgebühr entsteht erst während des gerichtlichen Verfahrens - Anrechnung Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG
- Abgrenzung der Geschäftsgebühr Teil 2 VV RVG zur Verfahrensgebühr Teil 3 VV RVG
- Geschäftsgebühr Innenverhältnis Mandant / Außenverhältnis Gegner § 15a RVG, was ist gemeint mit Abs. 3, 3. Alternative?
- Geschäftsgebühr als Verzugsschaden gem. §§ 280, 286 ff. BGB geltend machen
- Wert der Geschäftsgebühr: Nebenforderungen, vorgerichtliche Kosten, Mahnkosten, Mahngebühren, Zinsen
- Die Geschäftsgebühren werden zur Hauptforderung, muss angerechnet werden?
- Statt (Verzugs)-Schaden, Freistellung bzw. Befreiung von außergerichtlichen Gebühren nach § 257 BGB
- Der Freistellungsanspruch / Befreiungsanspruch auch in Abmahnangelegenheiten
- Mehrere Geschäftsgebühren anrechnen auf eine Verfahrensgebühr
- Eine Geschäftsgebühr anrechnen auf zwei Verfahrensgebühren
- Eine Geschäftsgebühr anrechnen auf die Verfahrensgebühr und die Differenzverfahrensgebühr
- Die Geschäftsgebühr tituliert in einem Prozessvergleich, wie anrechnen?
- Erfolgt eine Anrechnung, wenn ein Pauschalhonorar entstanden ist?
- Geschäftsgebühr wurde von einem anderen Anwalt verdient
- Die erneute Geschäftsgebühr als Verzugs-Schaden für die Tätigkeit im eigenen Namen für die Einforderung der ursprünglichen Geschäftsgebühr
- Geschäftsgebühr und Kostenquotelung
- Geschäftsgebühr nach Rechtshängigkeit
- Geschäftsgebühr für den Beklagten
- Geschäftsgebühr Anrechnung verschiedene Gegenstandswerte außergerichtlich und gerichtlich
- Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten für Großvermieter
- Anwalt mahnt, tritt in Kanzlei ein, dann wieder aus, Abrechnung
- Geschäftsgebühr in der Kostenfestsetzung
- Geschäftsgebühr und Prozesskostenhilfe
- Geschäftsgebühr § 15a RVG i. V. m. § 55 Abs. 5 RVG, § 58 RVG = PKH
- Geschäftsgebühr und Adhäsionsverfahren
- Abgrenzung Geschäftsgebühr zur Terminsgebühr
- Weitere Beispiele zur Geschäftsgebühr
- Gerichtliche Anwaltsgebühren
- Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Anwaltsgebühren
- Übergangsvorschriften KostRÄG 2021 mit Fallbeispielen und Synopsen
- Die Anrechnungsvorschriften im RVG
- Die richtige Rechnungslegung
- Die Kostenfestsetzung und die Streitwertfestsetzung
- Abrechnung Beschwerdeverfahren aller Art
- Der Vorschuss
- Der Teilzahlungsvergleich
- Die Vergütungsvereinbarung
- Erfolgshonorare
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Die Mandatskündigung - Gebühren
- Die Vollmacht - Der Auftrag
- Virtuelle RVG-Seminare für Einsteiger zum Mitrechnen
- Einige Gegenstandswerte / Streitwerte
- Der Beratervertrag
- Der Anwaltsvergleich
- Mediation
- Ombudsmann
- Streitschlichtung Gütestelle / Güteverfahren
- Streitschlichtung Schiedsgericht
- Honoraraufrechnung
- Gutachten Abrechnung, Privatgutachten Kostenerstattung
- Erstattung ausländischer Anwaltskosten
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- Archiv: RA-Gebühren I
Rahmengebühren - Satzrahmen nach § 14 RVG
Die Satzrahmenhöhe von Rahmengebühren (Satz- oder Betragsrahmengebühren) bestimmt sich nach § 14 RVG. Der Rechtsanwalt muss hiernach seine Gebühr nach billigem Ermessen bestimmen, sollte aber unbedingt nachfolgende Kriterien berücksichtigen:
- den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit,
- die Bedeutung der Angelegenheit,
- die
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