Aktuelles

Prüfung und Praxis

Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung


 

Grundsätzlich gilt immer der Rechtsbehelf oder das Rechtsmittel, welches für die jeweilige Verfahrenshandlung vorgeschrieben ist. Wichtig ist also zu überlegen, aus welchem Titel wohinein vollstreckt werden soll bzw. wurde. Ein prüfender Blick in die ZPO ist also immer nötig!

 

 

 

 

 

 

 

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