Reihenfolge der Module und Nennung der Aufträge und Schuldner mit Beispielen 2023
Angaben zur Reihenfolge bzw. Kombination der einzelnen Aufträge unter Modul P:
Die Angabe der Reihenfolge erleichtert es dem Gerichtsvollzieher, nach Ihren Wünschen vorzugehen. Außerdem kann die Angabe Kosten und Streit sparen. Erinnert man sich an die Vergangenheit, als immer wieder Gerichte beschäftigt werden mussten, weil Module nicht oder zu viel angekreuzt wurden.
Hinweis zur Reihenfolge im Modul P im Allgemeinen! Wichtig ist m. E. lediglich anzugeben, ob der Antrag auf Pfändung und Verwertung (Modul L) oder der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft (Modul H) oder die Einholung von Drittauskünften (Modul N) zuerst durchgeführt werden sollen. Die Reihenfolge der anderen Aufträge, wie die Vorpfändung (Modul K) oder der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (Modul I) oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners (Modul M) ergeben sich bereits aus dem Vollstreckungsablauf selbst. Diese Anträge sollten grundsätzlich im Ermessen des Gerichtsvollziehers liegen dürfen.
Für einen "normalen" Vollstreckungsauftrag dürften die vier Zeilen aus Modul P zunächst je Auftrag reichen. Um die Beispiele nachvollziehen zu können, nehmen Sie sich bitte das neue Vollstreckungsformular zur Hand hier.
Bitte beachten Sie, dass nachfolgende Varianten nur Vorschläge sind. Bitte entscheiden Sie stets aus dem individuellen Fall heraus, was Sie ankreuzen.
Zeile 1: Modul H (Vermögensauskunft)
Zeile 2: Modul L (Pfändung) (Der Pfändungsauftrag steht unter dem Verdacht, dass sich aus dem Vermögensverzeichnis pfändbare Gegenstände ergeben. Im Modul L ankreuzen.)
Zeile 3: Modul N (Drittauskünfte)
Zeile 4: Modul K (Vorpfändung) (ist m. E. überflüssig, da diese sich aus dem Auftrag an sich ergibt)
Beispiel 2:
Zeile 1: Modul L (Pfändung)
Zeile 2: Modul H (Vermögensauskunft) (Nach vorherigem Pfändungsversuch im Modul H ankreuzen.)
Zeile 3: Modul N (Drittauskünfte)
Zeile 4: Modul K (Vorpfändung) (ist m. E. überflüssig, da diese sich aus dem Auftrag an sich ergibt)
Beispiel 3:
Zeile 1: Modul M (Ermittlung Aufenthaltsort)
Zeile 2: Modul J (Verhaftung des Schuldners)
Beispiel 4:
Zeile 1: Modul M (Ermittlung Aufenthaltsort)
Zeile 2: Modul F (Zustellung)
Zeile 4: Modul L (Pfändung)
Zeile 4: Modul H (Vermögensauskunft)
Zeile 5: fehlt und wäre z. B. für Modul N (Drittauskünfte)
Hinweis dazu! Freilich müssen die in () Klammern gesetzten Kurzbezeichnungen der Anträge nicht integriert werden. Sie sind zu Beispielzwecken jedoch erwähnt worden. Und womöglich ist es nicht nur für Sie in der Anfangszeit oder als Einsteiger leichter, mit den neuen Modulen zurecht zu kommen, wenn die Aufträge namentlich erwähnt werden, sondern auch für die Gerichtsvollzieher. Für die Gerichtsvollzieher ist das Ganze auch neu. Da die Anträge jedoch elektronisch ausgelesen werden, könnte es eine Monierung geben, wenn Sie mehr als nur die Module hinzufügen.
Sofern Zeilen nicht ausreichen, z. B. weil Sie mehrere Schuldner haben und diese mit unterschiedlichen Vollstreckungsmaßnahmen belegt werden sollen, könnte es sein, dass die vier Zeilen unter Modul P leider nicht ausreichen. Sie könnten für jeden Schuldner eine eigene Anlage verwenden, d. h. die Seite 7 ein weiteres Mal oder mehrere Male benutzen. Das macht vor allem Sinn, wenn Sie Drittauskünfte Modul N für verschiedene Schuldner einholen.
Beispiel Mehrfachnutzung Seite 7:
So könnten Sie in Modul N „…über den Schuldner (zu Ziffer 1)“ eintragen.
Für Schuldner zu 2 nutzen Sie Seite 7 ein weiteres Mal und tragen in Modul N „…über den Schuldner (zu Ziffer 2)“ ein.
Für den Schuldner zu 3 nutzen Sie Seite 7 ein weiteres Mal und tragen in Modul N „…über den Schuldner (zu Ziffer 3)“ ein.
So kann für jeden der drei Schuldner die eigene Vollstreckungsreihenfolge unter Modul P eingetragen werden, da ja jeder Schuldner Seite 7 für sich hat.
Sie könnten aber auch jede Zeile "intensiver" nutzen. Mehrere Gläubiger und mehrere Schuldner wurden i. d. R. durch mehrfache Einreichung der Module A und Module B gekennzeichnet, so dass die Reihenfolge unter Modul P auch wie folgt aussehen könnte.
Beispiel Reihenfolge "intensivere" Nutzung jeder Zeile unter Modul P zur Erklärung:
Bitte beachten Sie bei diesen Beispielen, dass es einkalkuliert ist, dass bereits bei einem oder mehreren Schuldnern die Vermögensauskunft bei einem Vorgläubiger abgegeben wurde und sich aus dem Vermögensverzeichnis keinerlei oder nicht genug pfändbare Habe ergeben hat. Ansonsten wären die Drittauskünfte nicht als erste Vollstreckungsmaßnahme und auch nicht nach einer Pfändung (Modul L) möglich.
Zeile 1: Modul H (Vermögensauskunft) für Schuldner zu 1 (Modul B1); Modul L (Pfändung) für Schuldner zu 2 (Modul B2), Modul N (Drittauskünfte) für Schuldner zu 3 (Modul B3)
Zeile 2: Modul N (Drittauskünfte) für Schuldner zu 1 (Modul B1); Modul N (Drittauskünfte) für Schuldner zu 2 (Modul B2), Modul L (Pfändung) für Schuldner zu 3 (Modul B3)
Zeile 3: Modul L (Pfändung) für Schuldner zu 1 (Modul B1); Modul H (Vermögensauskunft) für Schuldner zu 2; Modul H (Vermögensauskunft) für Schuldner zu 3 (Modul B3)
Womöglich wollen Sie auch einen der drei Schuldner verhaften, da Ihnen der Haftbefehl bereits vorliegt, dann wäre Modul J (Verhaftung) für einen der Schuldner (aus Modul B) anzunehmen. Sollte Ihnen die Anschrift des Schuldners nicht vorliegen, könnten Sie für diesen einen Schuldner in Zeile 1 zunächst Modul M (Ermittlung des Aufenthaltsortes) beantragen, dann in Zeile 2 die Verhaftung.
Hinweis dazu! Wie die Schuldner benannt werden müssen, wird sich zeigen. Sinnvoll ist m. E., die Schuldner mit "für Schuldner zu …" zu benennen. Doppelt gemoppelt, wie ich es hier im Beispiel eingetragen habe, dient lediglich der Erklärung. "Für Schuldner zu Modul B1" ist zu lang und doppelt, "für Schuldner B1" wäre zwar kurz, aber auch doppelt, weil Modul B ausschließlich die Schuldner betrifft. Nur "zu B1" hinzuschreiben, wäre zwar auch doppelt, aber ziemlich kurz.
So könnte man es auch machen:
Zeile 1: Modul H für B1; Modul L für B2; Modul H für B3
Zeile 2: Modul L für B1; Modul H für B2; Modul N für B3
Übersichtlicher wäre:
Zeile 1: Modul H für Schuldner zu 1; Modul L für Schuldner zu 2; Modul H für Schuldner zu 3
Zeile 2: Modul L für Schuldner zu 1; Modul H für Schuldner zu 2; Modul N für Schuldner zu 3
Zu beachten ist auch, dass unter Modul H (Vermögensauskunft) die Reihenfolge bereits zum Ankreuzen vorgegeben ist und indirekt auch im Modul L (Sachpfändung).